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BVerwG, 21.12.1977 - 2 B 41.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.04.1977 - 155 III 74
- BVerwG, 21.12.1977 - 2 B 41.77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 2 B 41.77
Diese Rüge muß schon deshalb scheitern, weil die in der Beschwerdeschrift enthaltene Behauptung, daß entsprechende Beweisanträge gestellt worden seien, zur Begründung der Rüge mangelhafter Sachaufklärung durch Nichtvernehmung benannter Zeugen nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 31, 212 [217]). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 2 B 41.77
Denn § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dient ebenso wie § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO der Entlastung des Gerichts und stellt daher die gleichen formellen Anforderungen an eine Aufklärungsrüge, wie die zuletzt genannte Vorschrift (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 2 B 41.77
Sie ist der Auffassung, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1961 - BVerwG 4 C 86.58 - (NJW 1962, 360) ab, weil in diesem Urteil dargelegt sei, daß der Vertrauensschutz nicht grundsätzlich eine besondere Manifestierung voraussetze, daß der Begünstigte ferner auf den Bestand der ergangenen Verwaltungsakte vertrauen könne und daß sich dieses Vertrauen im Laufe der Zeit auch mehr und mehr verfestige.
- BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65
Versorgungsansprüche einer Witwe
Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 2 B 41.77
Eine Aufklärungsrüge ist unbegründet, wenn es nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankam, und zwar selbst dann, wenn diese Rechtsauffassung - wofür hier übrigens nichts ersichtlich ist - Bedenken begegnet (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil des beschließenden Senats vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]). - BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65
Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 2 B 41.77
Ohne Erfolg bleibt auch das Vorbringen, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1966 - BVerwG 5 C 99.65 - (DVBl. 1966, 600) ab; in diesem Urteil werde die Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsakts für unzulässig erklärt, wenn die zuständige Behörde nach Kenntniserlangung vom Widerrufsgrund ungebührlich lange mit der Aufhebung gezögert habe. - BVerwG, 11.09.1958 - II C 337.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 2 B 41.77
Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß die zugunsten des Klägers ergangenen Bescheide vom 25. November 1954 und vom 31. Juli 1959, durch die gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zu Art. 131 GG die Dienstzeit des Klägers bei der früheren Geheimen Staatspolizei und die während dieser Zeit ausgesprochenen Beförderungen anerkannt wurden, bereits in dem Zeitpunkt - für die Beklagte erkennbar - sich als rechtswidrig erwiesen haben, in welchem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 67 dieses Gesetzes, insbesondere das Urteil des beschließenden Senats vom 11. September 1958 - BVerwG 2 C 337.57 - (BVerwGE 8, 26) veröffentlicht wurde; durch diese Rechtsprechung wurde klargestellt, daß in Fällen der vorliegenden Art, nämlich angesichts der "Tätigkeit" des Beamten, eine Anwendung der genannten Vorschrift unabhängig von der "persönlichen Haltung" des Beamten ausgeschlossen war.